Die Stiftung schreibt in 2026 zum sechsten Mal in Folge das Literatur-DUO-letterario aus.





Im DUO reichen deutsche und italienische Schüler1 eine Kurzgeschichte ein, die sie in ihrer Landessprache geschrieben haben. In einem deutsch-italienischen DUO soll dann die Kurzgeschichte des fremdsprachigen Partners in die eigene Landessprache übertragen werden. Im DUO steht aber nicht nur die sorgfältige Arbeit des Übersetzens im Vordergrund, sondern es geht vor allen Dingen darum den Stil, die Metaphern und die emotionale Tiefe der Texte im Dialog mit dem DUO-Partner zu ergründen. Das DUO ist eine Plattform zum DIALOG über Sprache, Literatur und Kultur.

Hier das Video von VIAVAI mit Letizia, die 2022 am DUO teilgenommen hat.
Letizia spricht über ihre Erfahrungen als Teilnehmerin des „Literatur-DUO-letterario“
Der abgegebene in die eigene Sprache übertragene Text des DUO-Partners muss das Ergebnis eines eigenen Werkes sein, das nach intensivem Dialog im DUO gewachsen ist. Maschinen kennen keine Emotionen und Sprachen entsprechen einander selten zu 100 %. Maschinelle Übersetzungen können nur ein Hilfsmittel sein, um das Verständnis des Textes zu vereinfachen.
Wer kann sich bewerben
Das Literatur-DUO-letterario richtet sich an alle Schüler ab 14 Jahren aller Schulformen in Deutschland und in Italien, die Freude daran haben, selbst Kurzgeschichten zu schreiben und zu veröffentlichen. Das Ziel ist es die Fremdsprachenkenntnisse in Deutsch/Italienisch zu fördern und was der Stiftung ganz wichtig ist, durch die Zusammenarbeit im DUO den intellektuellen und interkulturellen Austausch zwischen Deutschland und Italien zu fördern.
Ort des DUO
Das Literatur-DUO-letterario ist an keinen festen Ort gebunden, sondern ein virtuelles Projekt, in dem die Schüler über das Internet zusammenarbeiten.
Die DUOs sollen als virtuelles Team über gemeinsame Gespräche (WhatsApp, Google-Meet, …) oder per E-Mail die Ausdrucksform und den Sprachfluss des in die eigene Landessprache zu übertragenden Textes erarbeiten und abstimmen. Die Diskussion und der Austausch mit dem DUO-Partner stehen im Mittelpunkt.
Umfang des Programms
Es sollen bis zu fünf deutsch-italienische DUOs ausgewählt werden. Die Vorschläge, wie die DUOs gebildet werden, macht die Heimann-Stiftung.
Die Schüler, die am DUO teilnehmen, erhalten ein Preisgeld von 500 EURO.
Die Schüler sind verpflichtet nach der Zusage zur Teilnahme am DUO eine Autorenbiografie mit Bild (optional) zu übermitteln.
Die Schüler verpflichten sich mit dem DUO-Partner intensiv zusammenzuarbeiten (Dokumentiert durch den Kommentar zur Zusammenarbeit) und die Kurzgeschichte des fremdsprachigen Partners in die eigene Landessprache so zu übertragen, dass auch die sprachlichen Nuancen erhalten bleiben.
Die Schüler sind verpflichtet zusammen mit dem in die eigene Landessprache übertragenem Text des DUO-Partners einen Kommentar über die Zusammenarbeit mit dem DUO-Partner und die Erfahrungen beim Verstehen/Übertragen des fremdsprachigen Textes zu schreiben (wie wurde kommuniziert, wie häufig, was waren die Themen über die gesprochen wurde, was war für mich literarisch wichtig am Text des DUO-Partners, …)
Die Kurzgeschichten werden in einer zweisprachigen Anthologie veröffentlicht, die im Buchhandel als Printversion und als e-book erhältlich ist.
Vor der Veröffentlichung erhalten die Schüler den Entwurf der Anthologie zur Korrektur.
Die Schüler sind verpflichtet, ihre Beiträge im Entwurf der Anthologie sorgfältig Korrektur zu lesen.
Wie bewirbt man sich
Bewerbungen sind in italienischer oder deutscher Sprache möglich und müssen bis zum Bewerbungsschluss per Email bei der Stiftung angekommen sein. Bewerbungsunterlagen sind nur im PDF Format zulässig.
Folgende Unterlagen sind notwendig:
- Das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular.
- Der Text der eingereichten Kurzgeschichte im PDF Format.
Die Kurzgeschichten sollen mindestens 4 Normseiten lang sein, aber nicht mehr als 10 Normseiten haben. Eine Normseite hat 1800 Zeichen inkl. Leerzeichen – 4 Seiten ca .7200 Zeichen, 10 Seiten ca. 18000 Zeichen.. - Motivationsschreiben – in dem Sie erklären, warum Sie teilnehmen möchten.
Bewerbungen sind in italienischer oder deutscher Sprache möglich und müssen bis zum Bewerbungsschluss per Email bei der Stiftung angekommen sein. Bewerbungsunterlagen sind nur im PDF Format zulässig.
Folgende Unterlagen sind notwendig:
Die Stiftung verschickt eine Empfangsbestätigung. Die Bewerbung gilt jedoch erst dann als angenommen, wenn die Stiftung die Bewerbung per Email als formal richtig bestätigt hat.
Bewerbungsschluss ist Sonntag der 7. Juni 2026.
Bitte schicken Sie ihre Bewerbungsunterlagen per Email innerhalb der Bewerbungsfrist an:
info@heimann-stiftung.de
Termine
Zeitplan für das Literatur-DUO-letterario 2026:
- Sonntag der 7. Juni 2026 – Bewerbungsschluss
- Auswahl der Teilnehmer am DUO 2026 durch die Jury.
- Dienstag den 30. Juni 2026 – die Zusagen an die Schüler, die am DUO 2026 teilnehmen, werden per Email verschickt
- Sonntag den 19. Juli 2026 – öffentliche Bekanntgabe der Schüler, die am DUO 2026 teilnehmen, auf der Internetseite der Stiftung.
- Persönliche Absagen werden keine verschickt.
- Juli 2026 bis September 2026 – Zusammenarbeit im DUO und die Kurzgeschichte des DUO-Partners in die eigene Landessprache übertragen.
- Sonntag den 04. Oktober 2026 – letzter Abgabetermin der übersetzten/übertragenen Kurzgeschichte.
- Oktober bis November2026 – Erstellung der Anthologie.
- Druckfreigabe der Anthologie durch die Schüler.
- ab Dezember 2026.Veröffentlichung der Anthologie im Buchhandel und allen gängigen online Plattformen.
Auswahl der Bewerbungen
In die Auswahl, welche Schüler eine Zusage für das DUO 2026 erhalten sollen, fließen ein:
- Die Beurteilung der literarischen Qualität der Erzählung durch die Jury.
- Die Aussagekraft der Bewerbung und des Motivationsschreibens:
- Dem Interesse am Austausch mit anderen Schülern.
- Welche Bedeutung Sprache für den Schüler hat.
Aus all diesen Gesichtspunkten wird versucht sich ein Gesamtbild zu machen, das in sich möglichst überzeugend und stimmig ist.
Die Entscheidung, welche Bewerbungen eine Zusage erhalten, wird nicht begründet und ist nicht anfechtbar.
Mit der Zusage zur Teilnahme am DUO erhalten die Schüler eine Einverständniserklärung. Die Entscheidung wird per E-Mail mitgeteilt. Die Zusage gilt erst dann als rechtswirksam verliehen, wenn von beiden Schülern eines DUOs die unterschriebene Einverständniserklärung bei der Stiftung per Email angekommen ist. Kommt die Einverständniserklärung nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach der Zusage bei der Stiftung an, dann gilt die Zusage zur Teilnahme am DUO als nicht erteilt. Der fristgerechte und vollständige Zugang der Einverständniserklärung wird von der Stiftung per Email bestätigt. Kommt nur von einem Schüler eines DUOs eine Einverständniserklärung, dann ist die zuvor erteilte Zusage für den anderen DUO-Partner leider auch ungültig. Die Stiftung kann in diesem Fall – aber muss nicht – einen Vorschlag für ein anderes DUO machen.
Persönliche Absagen werden keine verschickt.
Regeln für die Teilnahme am DUO
- Die Schüler versichern:
- Die Erzählung selbst geschrieben zu haben ohne die Verwendung maschineller Hilfsmittel.
- Keine Urheberrechte oder geistiges Eigentum anderer verletzt zu haben.
- Dass keine exklusiven Veröffentlichungsrechte anderer am Text bestehen.
- Die Schüler sind verpflichtet eine Autorenbiografie mit Bild (optional) zu übermitteln und einen Kommentar über die Zusammenarbeit im DUO zu schreiben.
- Die Stiftung erhält das Recht:
- Die deutschen und italienischen Texte der Schüler als Herausgeber einer Anthologie zu veröffentlichen.
Alle Urheberrechte am Text und den Bildern verbleiben selbstverständlich bei den Schülern. Im Rahmen des Buchvertrages, den die Stiftung als Herausgeber der Anthologie abschließt, räumen die Schüler dem Verlag, der das Buch veröffentlicht, für die Dauer der Vertragslaufzeit die Rechte zur Vervielfältigung und Verbreitung Ihrer Erzählung ein. - Die Namen und Autorenbiografien der Schüler zu veröffentlichen
- auf der Internetseite und den Social-Media Kanälen der Heimann-Stiftung und
- auf mit dieser Internetseite verlinkten deutschen bzw. italienischen Internetseiten und Social-Media Kanälen.
- Zu Zwecken der Berichterstattung/Öffentlichkeitsarbeit über das Literatur-DUO-letterario erhalten die Heimann-Stiftung und die Medien das Recht Bild- und Tonaufnahmen, die im Rahmen des Literatur-DUO-letterario und damit zusammenhängenden Veranstaltungen entstehen, zu veröffentlichen.
- Die deutschen und italienischen Texte der Schüler als Herausgeber einer Anthologie zu veröffentlichen.
- Die Stiftung haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Kündigung
Ist es der Stiftung aus unvorhergesehenen Ursachen nicht möglich, das DUO wie vereinbart durchzuführen, dann verfällt die Zusage ohne Rechtsanspruch auf Schadenersatz. Die Stiftung wird die am DUO Teilnehmenden umgehend darüber informieren.
Die Stiftung hat zudem das Recht, die Zusage zum DUO ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund zu kündigen, insbesondere wenn:
- Die Teilnahme durch unrichtige oder unvollständige Angaben grob fahrlässig oder vorsätzlich erwirkt wurde.
- Den Zielen und der Mission der Heimann-Stiftung zuwidergehandelt wurde.
- Wesentliche Pflichten aus der Teilnahmevereinbarung verletzt wurden.
- Es berechtigte Zweifel daran gibt,
- dass der Schüler mit dem DUO-Partner intensiv zusammengearbeitet hat (Dokumentiert durch den Kommentar zur Zusammenarbeit).
- dass die Kurzgeschichte des fremdsprachigen Partners in die eigene Landessprache so übertragen wurde, dass auch die sprachlichen Nuancen berücksichtigt wurden.
Der Schüler ist in diesem Fall zur umgehenden Rückzahlung und Rückgabe aller Leistungen verpflichtet.

Das Literatur-DUO-letterario 2021 auf den
Heidelberger Literaturtagen 2022
FAQ – frequently asked Questions
- Ich lebe in Deutschland und möchte meine Kurzgeschichte in italienisch schreiben. Ist das möglich?
Nein – das ist nicht zulässig. Das gleiche gilt umgekehrt für Italien und Kurzgeschichten auf Deutsch. - Ich habe schon einmal teilgenommen. Kann ich mich nochmal bewerben?
Ja – das ist möglich. - Werden Bewerbungen, die nicht rechtzeitig bis zum Abgabetermin ankommen noch angenommen?
Nein – Ganz egal aus welchem Grund – Bewerbungen, die nach dem Bewerbungschluss (24:00 Uhr) bei der Stiftung ankommen, werden nicht angenommen. Wer keine Bestätigung über den Eingang seiner Bewerbung bekommen hat, weil die Bewerbung nicht angekommen ist – z.B. wegen technischer Probleme bei er Übertragung der Email, dessen Bewerbung gilt ebenfalls als nicht angekommen. Also die Bewerbungen nicht im allerletzten Moment per Email losschicken. - Können die SchülerInnen ganzer Schulklassen sich jeweils einzeln bewerben.
Ja – das ist möglich. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die Qualität der Kurzgeschichten darunter oft leidet, weil sie aus Pflicht geschrieben worden sind aber nicht weil man Interesse am Schreiben hat. - …
- Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. ↩︎