
Die Heimann-Stiftung vergibt im Jahr 2026 von Januar bis Dezember Residenz-Aufenthalte für Kulturschaffende und Wissenschaftler aus Italien1.
Es gibt Residenzen zwischen 2 und 24 Wochen für bildende Künstler, Schreibende und Wissenschaftler.
Das Residenzprogramm bietet Raum, Zeit und finanzielle Unterstützung zum Wohnen und Arbeiten, um sich herausgelöst aus der normalen Alltagsumgebung und deren Zwängen auf einzelne Projekte oder Fragestellungen zu konzentrieren.
Während sich die kurzen Residenzen eher für ein Archivstudium oder eine Reportage eigenen, können mit den längeren Residenzen auch umfangreiche Themen bearbeitet werden.
Das Angebot umfasst ausschließlich den Aufenthalt während der Residenz. Andere Vorhaben während des Aufenthalts sind nicht Bestandteil des Angebots. Es können jedoch selbst organisierte und verantwortete Vorhaben realisiert werden, um die Arbeiten der Öffentlichkeit zu präsentieren und mit der Bevölkerung in den Dialog zu treten.
Mission
Wir leben in einer Zeit großer gesellschaftlicher Veränderungen, die das Zusammenleben der Menschen unterschiedlicher Kulturen berühren. Es wird immer wichtiger zu lernen, andere Völker nicht nur nach deren äußeren Merkmalen und dem Lebensstil zu beurteilen, sondern auch ihre Kultur, ihre Haltung, ihr Verhalten zu verstehen und anzuerkennen. Wenn sich die Nationen verstehen, können Konflikte vermieden und Versöhnung und Frieden geschaffen werden.
Der Zweck der Heimann-Stiftung für die Deutsch-Italienische Völkerverständigung ist die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens. Im Mittelpunkt der Stiftung stehen junge Menschen und deren kulturelle Förderung zu verantwortungsbereiten und weltoffenen Persönlichkeiten.
Wer kann sich bewerben
Personen, die:
1. aus den Bereichen der bildenden Kunst, der Schriftstellerei oder der Wissenschaft kommen.
2. ihren ständigen Wohnsitz in Italien haben, die italienische Staatsbürgerschaft haben und zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens 18 Jahre alt sind.
3. mit ihren Werken der bildenden Kunst, der Schriftstellerei oder der Wissenschaft an die Öffentlichkeit getreten sind.
4. noch in der Ausbildung sind oder die Ausbildung vor kurzem abgeschlossen haben oder
5. als Postdoc arbeiten oder
6. freischaffend arbeiten oder
7. nur einen befristeten Arbeitsvertrag haben.
Ort der Residenzen
Wiesloch ist eine Stadt mit rund 26.000 Einwohnern im nördlichen Baden-Württemberg, etwa 13 km südlich von Heidelberg. Mit dem öffentlichen Nahverkehr erreicht man Heidelberg in ca. 45 Minuten und es gibt regelmäßige Verbindungen mit Bus/Zug oder Bus/Straßenbahn. Mit dem Auto benötigt man 30-45 Minuten nach Heidelberg.
Das Apartment, in dem die Stipendiaten wohnen, liegt zentral in Wiesloch. Die nächste Haltestelle ist drei Minuten vom Apartment entfernt und in fünf Minuten ist man zu Fuß im historischen Zentrum von Wiesloch. Wer die Natur sucht, der findet in und um Wiesloch ein gut ausgeschildertes Netz von Rad- und Wanderwegen.
Stipendiatenwohnung
Die Stipendiatenwohnung:
• hat 86 m² Wohnfläche.
• besteht aus einem hellen Wohnraum mit Kitchenette, 1 Schlafzimmer für 1 Person, 1 Studio zum künstlerischen Arbeiten oder Schreiben, in dem es auch zwei einfache Schlafgelegenheiten gibt, einem weiteren Studio im Souterrain, privatem Bad und eigenem Balkon.
• ist vollständig mit Haushaltsgeräten, Bettwäsche und Handtüchern ausgestattet.
• hat WLAN.
• außerdem gehören dazu – Waschmaschine, Wäschetrockner, PKW-Stellplatz, ein Fahrrad und ein Gemeinschaftsgarten.
Umfang der Residenzen
Die Residenzen sind Aufenthaltsstipendien, die den ständigen Aufenthalt in Wiesloch erfordern. Während der Residenzen werden keine Anforderungen an die Zeit der Stipendiaten gestellt. Das Ziel ist es, eine Zuflucht vor den Ablenkungen und Pflichten des täglichen Lebens zu bieten, damit sich die Stipendiaten voll und ganz auf ihre in der eingereichten Projektbeschreibung beschriebene Aufgabe konzentrieren können.
Die Residenzen werden kontinuierlich von Anfang Januar bis Ende Dezember 2026 vergeben.
Es sind Aufenthalte von 2 bis zu 24 Wochen möglich. Es gibt keine festgelegten Dauern oder Termine für die Residenzen, sondern es kann gewählt werden wie lange der gewünschte Aufenthalt sein soll und in welchem Zeitraum der Aufenthalt möglich wäre.
Die Residenzen enthalten den freien Aufenthalt in der Stipendiatenwohnung und eine pauschale, finanzielle Förderung von 300 EURO pro Woche zur Sicherung des Lebensunterhalts und der Kosten für die An- und Abreise.
Die finanzielle Förderung erfolgt in Teilzahlungen jeweils zum Beginn einer 4-Wochenperiode. Als Sicherheit wird von der Förderung jedoch einmalig zum Beginn der Residenz ein Betrag von 300 EURO einbehalten, der erst nach Abschluss der Residenz ausbezahlt wird, wenn die Residenz, wie im Reglement vereinbart, beendet wurde.
Wie man sich bewirbt
Um sich zu bewerben, muss das ausgefüllte Bewerbungsformular unterschrieben und mit allen geforderten Anlagen bis zum Bewerbungsschluss per Email bei der Stiftung angekommen sein. Alle Bewerbungsunterlagen sind nur im PDF Format zulässig und dürfen zusammen nicht größer als 5 MB sein. Bewerbungen mit Links auf externe Inhalte sind nicht zulässig und werden als formal fehlerhaft abgelehnt. Die Stiftung verschickt eine Empfangsbestätigung. Die Bewerbung gilt jedoch erst dann als angenommen, wenn die Stiftung die Bewerbung per Email als formal richtig bestätigt hat.
Das Bewerbungsformular bitte per Email an info@heimann-stiftung.de senden.
Die Vergaberichtlinien für die Residenzen bitte für ihre Unterlagen ausdrucken.
Bewerbungsschluss ist Sonntag der 31. Oktober 2025.
Anmerkung: Auch schon vor dem Bewerbungsschluss können Zusagen gemacht werden, wenn die Qualität der Bewerbung sehr überzeugend ist und eine frühzeitige Zusage, das aus Gründen der Planungssicherheit erfordert. Die Ausschreibung kann vorzeitig geschlossen werden, wenn schon vor dem Bewerbungsschluss alle Mittel durch bereits gemachte Zusagen verbraucht sind. Auf der Internetseite der Stiftung wird fortlaufend darüber informiert für welchen Zeitraum ein Residenzaufenthalt bereits vergeben wurde.
Kalender der Residenzaufenthalte
Übersicht an welchen Tagen noch Residenzaufenthalte möglich sind.
Auswahl der Bewerbungen
Die Auswahl der Bewerbungen erfolgt anhand:
• Der Aussagekraft des Motivationsschreibens.
• Dem Beitrag des Residenzaufenthalts zu den Zielen und der Mission der Stiftung.
• Wie überzeugend ist das geplante Projektvorhaben und deren Umsetzbarkeit.
• Aussagekraft der vom Bewerber eingereichten externen unabhängigen Empfehlungen.
• Die künstlerische, schriftstellerische oder wissenschaftliche Beurteilung des Vorhabens.
Aus all diesen Gesichtspunkten und nach evtl. der Befragung weiterer externer Experten wird versucht sich ein Gesamtbild zu machen, das in sich möglichst überzeugend und stimmig ist.
Die Entscheidung welche Bewerbungen eine Zusage erhalten, liegt bei der Heimann-Stiftung. Die Entscheidungen werden nicht begründet und sind nicht anfechtbar.
Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe eines Stipendiums besteht nicht.
Die Entscheidung wird per E-Mail mitgeteilt. Mit der Zusage erhalten alle Stipendiaten eine Einverständniserklärung. Das Stipendium gilt erst dann als rechtswirksam verliehen, wenn die vom Stipendiaten unterschriebene Einverständniserklärung im PDF-Format bei der Stiftung per Email angekommen ist. Kommt die Einverständniserklärung nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach der Zusage bei der Stiftung an, dann gilt die Zusage zur Residenz als nicht erteilt. Der fristgerechte und vollständige Zugang der Einverständniserklärung wird von der Stiftung per Email bestätigt.
Persönliche Absagen werden keine verschickt.
Regeln für die Teilnahme an der Residenz
1. Weitere Projekte, die der Stipendiat während des Aufenthaltes plant, wie z.B. Lesungen, Vorträge, Workshops, Ausstellungen… um nur einige zu nennen, sind nicht Bestandteil des Stipendiums.
2. Der Stipendiat erklärt sich damit einverstanden, dass die Heimann-Stiftung alle Informationen über die Residenz (z.B. Bilder, Texte) in allen Medien (z.B. Internet, Presse) frei veröffentlichen darf und ermächtigt die Heimann-Stiftung zur Veröffentlichung von Bildern/Videos, auf denen sie selber abgebildet sind in allen Medien.
3. Werden Arbeiten, die während der Residenz oder im Zusammenhang mit der Residenz entstanden sind, öffentlich gezeigt, dann soll darauf hingewiesen, dass die Arbeiten von der Heimann-Stiftung gefördert wurden.
4. Die Stiftung weist darauf hin, dass der Stipendiat für Schäden jeglicher Art, die ihm zuzurechnen sind, haftet.
5. Der Stipendiat ist selbst verpflichtet, eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung zu besitzen oder abzuschließen, die für Schäden während der Residenz aufkommt. Die Stiftung lehnt jede Haftung für solche Schäden ab.
6. Der Stipendiat verpflichtet sich, alle gesetzlichen Steuern und Gebühren selbst zu zahlen.
7. Die Stiftung haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8. Bitte informieren Sie die Stiftung umgehend, wenn Sie das Stipendium nicht in der vereinbarten Weise in Anspruch nehmen können.
11. Die Wohnung:
1. Rauchen und Haustiere sind in der Wohnung nicht erlaubt.
2. Die Wohnung wird bei der Ankunft sauber übergeben und muss bei der Abreise sauber hinterlassen werden.
3. Während des Aufenthalts ist der Stipendiat für alle Schäden an der Wohnung und den mit der Wohnung zum Gebrauch überlassenen Sachen verantwortlich.
4. Außer dem Stipendiaten darf keine weitere Person in der Wohnung wohnen. Eine vorübergehende Nutzung durch mehr als eine Person ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stiftung möglich.
Kündigung
Das Stipendium gilt erst dann rechtswirksam verliehen, nachdem der fristgerechte und vollständige Zugang der vom Stipendiaten unterschriebenen Einverständniserklärung von der Stiftung bestätigt wurde.
Ist es der Stiftung aus unvorhergesehenen Ursachen nicht möglich, die Residenz wie vereinbart durchzuführen, dann verfällt die Zusage ohne Rechtsanspruch auf Schadenersatz. Die Stiftung wird den Stipendiaten umgehend darüber informieren.
Die Heimann-Stiftung hat zudem das Recht, den Stipendienvertrag ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund zu kündigen, insbesondere wenn
1. das Stipendium durch unrichtige oder unvollständige Angaben grob fahrlässig oder vorsätzlich erwirkt wurde oder
2. eine Doppelförderung grob fahrlässig oder vorsätzlich verschwiegen wurde oder
3. den Zielen und der Mission der Heimann-Stiftung zuwidergehandelt wurde oder
4. wesentliche Pflichten aus dem Residenzvereinbarung verletzt wurden oder
5. das monatliche Stipendium nicht in Übereinstimmung mit den Zwecken der Vereinbarung verwendet wurde oder
6. das Stipendium vom zuständigen Finanzamt in Deutschland als gemeinnützigkeitsgefährdend für die Heimann-Stiftung eingestuft wird.
Der Stipendiat ist in diesem Fall zur umgehenden Rückzahlung und Rückgabe aller Leistungen verpflichtet.
Ab Vertragsunterzeichnung ist jede Partei berechtigt, den Stipendienvertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende zu kündigen, wenn der Aufenthalt aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht durch- oder weitergeführt werden kann, ohne dass eine Pflichtverletzung der Parteien vorliegt. Nicht verbrauchte Mittel sind der Heimann-Stiftung in vollem Umfang und unverzüglich zu erstatten.
- Fußnote
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. ↩︎