Es sind keine Anmeldungen mehr möglich.
Der Bewerbungsschluss war am Dienstag der 30. Dezember 2025.
Bis zum Bewerbungsschluss gab es 62 Bewerbungen. Die Stiftung dankt allen Autorinnen und Autoren, die sich beworben haben.
Termine
Zeitplan für das Literatur-TANDEM-letterario 2026:
- Bewerbungsschluss ist Dienstag der 30. Dezember 2025.
- Die Zusagen an die Autoren, die am TANDEM 2026 teilnehmen, werden per Email bis Sonntag den 15. Februar 2026 verschickt.
Die Zusage gilt erst dann als rechtswirksam verliehen, wenn von beiden Autoren eines TANDEMs die unterschriebene Einverständniserklärung bei der Stiftung per Email angekommen ist. Kommt die Einverständniserklärung nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach der Zusage bei der Stiftung an, dann gilt die Zusage zur Teilnahme am TANDEM als nicht erteilt. - Veröffentlichung der Autoren, die am TANDEM 2026 teilnehmen, bis zum Sonntag den 1. März 2026 auf der Internetseite der Stiftung.
- Persönliche Absagen werden keine verschickt.
- April bis Mai – Zusammenarbeit im Tandem und die Kurzgeschichte des TANDEM-Partners in die eigene Landessprache übertragen.
Abgabetermin der übersetzten/übertragenen Kurzgeschichte Sonntag den 31. Mai 2026. - Juni bis Juli 2026 – Erstellung der Anthologie.
- Druckfreigabe durch die Autoren – Mitte Juli 2026
- Veröffentlichung der Anthologie im Buchhandel und auf allen gängigen online Plattformen – geplant ab August 2026.
Auswahl der Bewerbungen
In die Auswahl, welche Autoren eine Zusage für das TANDEM 2026 erhalten sollen, fließen ein:
- Die Beurteilung der literarischen Qualität der Erzählung durch die Jury.
- Die Aussagekraft der Bewerbung und des Motivationsschreibens:
- Dem Interesse am Austausch mit anderen Autoren.
- Welche Bedeutung Sprache für den Autor hat.
- Dem Beitrag zum Mission-Statement der Ausschreibung.
Aus all diesen Gesichtspunkten wird versucht sich ein Gesamtbild zu machen, das in sich möglichst überzeugend und stimmig ist.
Die Entscheidung, welche Bewerbungen eine Zusage erhalten, wird nicht begründet und ist nicht anfechtbar.
Mit der Zusage erhalten die Autoren eine Einverständniserklärung. Die Entscheidung wird per E-Mail mitgeteilt. Die Zusage gilt erst dann als rechtswirksam verliehen, wenn von beiden Autoren eines TANDEMs die unterschriebene Einverständniserklärung bei der Stiftung per Email angekommen ist. Kommt die Einverständniserklärung nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach der Zusage bei der Stiftung an, dann gilt die Zusage zur Teilnahme am TANDEM als nicht erteilt. Der fristgerechte und vollständige Zugang der Einverständniserklärung wird von der Stiftung per Email bestätigt. Kommt nur von einem Autor eines TANDEMs eine Einverständniserklärung, dann ist die zuvor erteilte Zusage für den anderen TANDEM-Partner leider auch ungültig. Die Stiftung kann in diesem Fall – aber muss nicht – einen Vorschlag für ein anderes TANDEM machen.
Persönliche Absagen werden keine verschickt.










